ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Allgemeine Bestellungs-, Liefer- und Zahlungskonditionen (AGB’s)
- Nach erfolgter Angebotslegung gilt der Auftrag nur dann als erteilt, wenn das Angebot innerhalb von zwei Wochen schriftlich vom Auftraggeber bestätigt wird. Der Auftrag gilt jedenfalls als erteilt, wenn eine Anzahlung von EUR 200,00 geleistet wurde. Diese Anzahlung gilt ebenso als Bestätigung und Akzeptanz der nachfolgend angeführten AGBs durch den bzw. die Auftraggeber (= Hochzeits- bzw. Brautpaar).
- Spätestens 3 Monate vor dem Hochzeits- bzw. Trauungstermin ist eine weitere Anzahlung in Höhe von 50 % der Bruttoauftragssumme zu leisten (Betrag kann kaufmännisch gerundet werden). Jede geleistete Anzahlung, so wie auch EUR 50,00 der geleisteten Beratungsgebühr, werden bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Die anderen EUR 50,00 (der bereits bezahlten EUR 100,00) werden für unsere Dienstleistung der Beratung/ Planung/ Konzepterstellung/ Angebotslegung einbehalten. Die Schlussrechnung wird nach der Feierlichkeit (Hochzeit bzw. Trauung) gelegt. Die Bezahlung kann in bar oder per Überweisung durchgeführt werden. Achtung: Eine Bezahlung mittels Kreditkarten ist leider nicht möglich.
- Alle Beträge werden brutto inklusive 20 % bzw. 13 % gesetzlicher Mehrwertsteuer angegeben.
- Preisschwankungen bei Schnittblumen sind je nach Marktsituation und Saison bis zu 10 %-15 % möglich.
- Geringfügige Änderungen bzw. Anpassungen des erteilten Auftrages durch den bzw. die Auftraggeber sind kostenlos bis 10 Tage vor der Feierlichkeit möglich.
- Bei einer notwendigen Budgetreduktion, Konzept- oder Farbänderung muss das Angebot neu berechnet und aktualisiert werden. Sollte dies für die Auftragnehmerin einen Mehraufwand bedeuten, wird die dafür notwendige Arbeitszeit zusätzlich verrechnet.
- Bei Verschiebung der Feierlichkeit auf einen anderen Termin muss das Angebot mindestens drei Monate vorher neu berechnet und aktualisiert werden. Alle Preise werden dann den aktuellen Marktpreisen bzw. -konditionen angepasst. Bereits geleistete Anzahlungen bleiben erhalten und werden dann bei der Rechnungslegung des aktualisierten Auftrages in Abzug gebracht. Der Mehraufwand für eine neuerliche Beratungsleistung, Änderungen, Konzeptanpassungen etc. werden in Rechnung gestellt.
- Bei Stornierung des Auftrages innerhalb der letzten 4 Wochen vor der Feierlichkeit müssen 50 % des Auftragswertes in Rechnung gestellt werden. Davon ausgenommen sind Umstände, die einer gesetzlich definierten „höheren Gewalt“ zuzurechnen sind.
- Bei Stornierung des Auftrages innerhalb der letzten Woche (10 Tage) vor der Feierlichkeit müssen alle bestellten Blumen und Pflanzen in Rechnung gestellt werden. Davon ausgenommen sind Umstände, die einer gesetzlich definierten „höheren Gewalt“ zuzurechnen sind.
- Bei Stornierungen nach Auftragserteilung (> 4 Wochen vor der Feierlichkeit), werden bereits geleistete Anzahlungen in Form von Warengutscheinen von Claudia’s Blumenzauber refundiert.
- Bei starker Reduktion des Auftragswertes (> 50 %) bzw. Teilstornierungen behalten wird uns das Recht vor, bereits erbrachte Leistungen (z. B. Beratungen, Verschriftlichungen, Musterblumen, Telefonate usw.) in Rechnung zu stellen bzw. mit den bereits erbrachten Anzahlungen gegen zu verrechnen.
Lieferung | Abholung | Sonstige Aufwendungen:
- Die Lieferung/Abholung wird mit EUR 60,00/Stunde/Person verrechnet;
Kilometergeld mit EUR 1,00/km. - Für die Abholung der Mietgegenstände, die Reinigung derselben, die Entsorgung der Blumen bzw. Dekorationselementen werden EUR 60,00/Stunde/Person verrechnet. Sollten größere Entsorgungskosten anfallen, müssen diese weiterverrechnet werden. Die Vorbereitungszeit für beigestellte Dekorationsmaterialien (z. B. Auspacken, Sortieren etc.) wird mit EUR 60,00/Stunde verrechnet.
Sonstige Konditionen:
Claudia’s Blumenzauber gewährleistet eine zuverlässige und einwandfreie Arbeit, Ausführung und Lieferung. Da es sich bei Blumen und Pflanzen um verderbliche Ware handelt, müssen uns Reklamationen sofort fotografiert und unverzüglich per E-Mail oder vergleichbarer elektronischer Kommunikationsmittel nachweisbar zur Kenntnis gebracht werden. Ansonsten können diese nicht anerkannt werden.
Die Haltbarkeit von Schnittblumen wird nur für die Dauer der Feierlichkeit gewährleistet. Für wetterbedingte Sondersituationen wie starker Regen, Hitze oder Sturm können wir keine Gewährleistung für eine Haltbarkeit übernehmen. Für die Standfestigkeit von Traubögen wird grundsätzlich von unserer Seite aus gesorgt. Bei extremen Wind- und Witterungsbedingungen ist jedoch von Seiten der Auftraggeber vor Ort selbst Vorsorge zu tragen dass dieser nicht umfällt.
Sollten die angeführten Blumensorten zum Zeitpunkt der Feierlichkeit wider Erwarten bei unseren Händlern nicht erhältlich sein, werden gleichwertige Blüten als Ersatz genommen. Geringfügige Farbabweichungen der Schnittblumen können vorkommen, sind natürlich und je nach Jahreszeit und Gärtnern unterschiedlich.
Für die als Mietgegenstände angeführten Gläser, Vasen, Traubögen etc. wird laut Angebot eine Mietgebühr verrechnet. Bei Verlust oder Beschädigung wird der Wert dieser Gegenstände in Rechnung gestellt. Falls nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde, sind diese Mietgegenstände sauber bzw. gereinigt innerhalb von 2 Tagen nach der Feierlichkeit zurückzubringen. (Bsp. Hochzeit am Samstag – Rückgabe am Montag) Bei verspäteter Rückgabe wird pro weiteren Kalendertag wiederum die angegebene Mietgebühr verrechnet (außer wenn anders vereinbart).
Für einen schonenden Transport werden unsere Transportkisten und Verpackungsmaterial unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Für Schäden der Mietgegenstände, die die Gastronomie beim Einräumen zu verantworten hat, kommt der Mieter/Vertragspartner auf.
Für Schäden durch tropfende/rinnende Kerzen aufgrund Klimaanlagen/Zugluft in der Location wird keine Verantwortung unsererseits übernommen. Stark verschmutzte Stoff-/Leinenservietten, die nicht mehr zu reinigen sind, werden zum Kaufpreis verrechnet. Um Schäden zu vermeiden, werden sämtliche Kerzenständer, Stoffe und Servietten usw. von uns selbst gereinigt, dies ist bereits in der Mietgebühr enthalten.
Die Haltbarkeit von Blumenschmuck/ Gestecken an KFZ kann nicht zu 100 % gewährleistet werden, da dies sehr von Polierung, Art und Material des Autos und vom Wetter abhängt.